Finanzordnung

§ 1 Zweck

(1)  Der Kreisverband Osnabrück-Land der Jungen Liberalen erhebt im Rahmen seiner Arbeit von den Mitgliedern einen Mitgliedsbeitrag. Ziel und Zweck dieses Mitgliedsbeitrages ist, die Funktionsfähigkeit des Verbandes und die Aufrechterhaltung seiner politischen Arbeit zu gewährleisten. Die erhobenen Mitgliedsbeiträge dürfen daher ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken verwandt werden.

(2)  Über die Verwendung beschließt der Kreisvorstand.

§ 2 Allgemeine Vorschriften

Der Kreisverband der Jungen Liberalen Osnabrück-Land deckt seine Aufwendungen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erträge aus Vermögen, Veranstaltungen, Erstattungen, Zuschüsse und sonstige Einnahmen.

§ 3 Mitgliedsbeiträge

(1)  Bei Erwerb der Mitgliedschaft verpflichtet sich jedes Mitglied, den gemäß den Beschlüssen der Kreismitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

(2)  Der Mitgliedsbeitrag beträgt für alle Mitglieder 3,00 € pro Monat.

(3)  Eine freiwillige höhere Einordnung der Mitglieder ist möglich.

(4)  Auf begründeten Antrag kann eine Ermäßigung auf den an den

Kreisverband abzuführenden Beitrag gewährt werden.

(5)  Bei Neueintritten beginnt die Beitragspflicht mit dem nächsten vollen Kalendermonat.

§ 4 Beitragserhebung

(1) Zuständig für die Einziehung und Verwaltung der Beiträge und der sonstigen Einnahmen ist der Kreisvorstand. Dieser wird durch den Kreisschatzmeister vertreten.

(2) Der Beitrag kann durch Überweisung, Lastschriftverfahren, per Scheck oder Barzahlung an den Kreisverband erfolgen.

(3) Der Jahresbeitrag ist jährlich oder, auf Wunsch des Mitglieds, halbjährlich oder monatlich im Voraus zu erheben.

§ 5 Beitragsquittung

(1) Jedem Mitglied ist auf Anforderung über die gezahlten Beiträge Quittung zu erteilen.

(2) Die Beitragsquittungen werden ausschließlich durch den Kreisschatzmeister oder den Kreisvorsitzenden des Kreisverbandes Osnabrück-Land erstellt.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Finanzordnung ist von der Kreismitgliederversammlung der Jungen Liberalen Osnabrück-Land am 21. Mai 2022 beschlossen worden und tritt zum 01. Juni 2022 in Kraft.

Finanzordnung